Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es um Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH geht.
Gegenstand des Unternehmens ist die Einsammlung und der Transport von Abfällen und sonstige im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehende Dienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen.