Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der Karl Hagemann KG (Amtsgericht Flensburg, HRA 414 SL) befreit.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Vermögensrechten, insbesondere von Grundstücksrechten und von Unternehmensbeteiligungen.
Gegenstand des Unternehmens ist daneben die Geschäftsführung und Vertretung der Karl Hagemann KG (im folgenden "Hauptgesellschaft" genannt,) HRA 414 SL des AG Flensburg, als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von eigenen Vermögenswerten, insbesondere Grundstücksrechten und Unternehmensbeteiligungen.