Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Tee, Teezubehör, alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken, Süßwaren, Geschenkartikeln, Kunstgegenständen, Blumengebinden und verwandten Produkten aller Art. Der Großhandel mit Tee und Waren aller Art, die Herstellung von Teesorten aller Art sowie der Import und der Export.