Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien aller Art zum Zwecke der Vermietung, Verpachtung und des Kaufes, der Ankauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken zum Zwecke der Verwaltung und Wiederveräußerung, die Verwaltung und Bewirtschaftung von fremden und eigenen Miet- und Eigentumswohnungen und gewerblichen Objekten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die den genannten Geschäftszwecken mittelbar oder unmittelbar dienen oder diese ergänzen. Die Gesellschaft kann sich an Gesellschaften mit vergleichbarem Gesellschaftszweck beteiligen und insbesondere als Komplementärin deren Geschäftsführung übernehmen.