Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gastronomische Dienstleistungen, insbesondere das Betreiben von Restaurants und der Handel mit Waren aller Art sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, erlaubnispflichtige nicht genehmigte Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen oder die Geschäftsführung branchenähnlicher Unternehmen übernehmen.