Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Kunst, Kunsthandwerk und Geschenkartikeln, Ex- und Import, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, An- und Verkauf von Waren aller Art, Durchführung von Auktionen; Gründung von Auktionshäusern, Grundstückserwerb und Verwaltung, sowie der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft.