Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und der Bau von Anlagen der Nachrichtentechnik jeder Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher Art beteiligen und auch solche erwerben.
Die Gesellschaft kann Unternehmen jeglicher Art und Rechtsform gründen und übernehmen, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.