Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung sowie die Kanal- und Rohrreinigung und Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten jeder Art.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.