Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung von klein- und mittelständischen Betrieben, Beratungen im Bereich des Bauwesens, der Immobilien und anderer Anlageobjekte, ferner der An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung ode als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie die Vewaltung von Immobilien und Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern auf eigene und fremde Rechnung, ferner der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit EDV-Hard- und Software sowie damit verbundene Dienstleistungen.