Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem Geschäftsführer die Befugnis zur Alleinvertretung der Gesellschaft zu erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Unterkünften und Reisen aller Art, Veranstaltung von Reisen und Touristikarrangements, Serviceleistungen und Beratung im Touristikbereich, Betreuung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu gründen und persönlich haftende Gesellschafterin eines anderen Unternehmens zu werden.
Die Einrichtung von Appartements sowie der Ankauf und die Weiterveräußerung von Gegenständen zum Zwecke der Einrichtung von Appartements.
Der An- und Verkauf von Fahrrädern, einschließlich solcher mit Hilfsmotor.