Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Beteiligungen an Hotel- und Gaststätten- und Restaurationsbetrieben und die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen sowie das Betreiben von Betriebsgastronomien für Party`s, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art und Events, wie auch Veranstaltungen aller Art, mit und ohne Personal.