Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betrieb eines Hotels mit Restaurant und Ferienwohnungen einschließlich der Durchführung aller sonstigen in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen oder Zweigniederlassungen errichten. Die Geschäftsführung von Unternehmen - auch als Komplementärin - bezieht sich nur auf gleichartige oder ähnliche Betriebe.