Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretungsbefugnis abweichend regeln.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verwaltung von Wohnungen, insbesondere von Ferienwohnungen auf Sylt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die dem Hauptzweck zu dienen geeignet sind; sie ist berechtigt, weitere, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen sowie deren Vertretung zu übernehmen.