Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten, Speise- und Schankwirtschaften, sowie der Verkauf und die Lieferung von Speisen und Getränken. Die Gesellschaft kann alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu vertreten, sich an ihnen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.