Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
sämtliche Geschäfte der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsbranche, die Beteiligung an anderen Unternehmen dieser Art und die Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung in derartigen Unternehmen.