Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ein alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Betrieb eines Einzelhandelsunternehmens für Damen- und Herrenmode. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.