Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen, ihre Vermietung und Verpachtung, die Bebauung von Grundstücken, die Vermittlung solcher Geschäfte und die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.