Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Tief- und Ingenieurbau, der Handel mit Baumaschinen jeglicher Art, der Vertrieb von Industrieprodukten, soweit sie mit dem Hoch- und Tiefbau im Zusammenhang stehen, sowie Beratertätigkeit im Hoch- und Tiefbau und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in und der Beteiligung an anderen Unternehmen dieser Branche.