Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betreiben von Hotels, Restaurants und Gaststätten aller Art und von Fremdenverkehrsbetrieben sowie Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und anderen Objekten, die dem Fremdenverkehr dienen, einschließlich der Durchführung aller sonstigen in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme solcher Geschäfte, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen oder Zweigniederlassungen errichten. Die Geschäftsführung von Unternehmen - auch als Komplementärin - bezieht sich nur auf gleichartige oder ähnliche Betriebe.