Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmes ist der An- und Verkauf und die Vermietung von Haus- und Grundbesitz aller Art und die Vermittlung solcher Geschäfte und Darlehen, die Errichtung von Gebäuden und Wohnungen als Bauträger, Baubetreuer und Vermittler (Maklertätigkeit), und zwar auch im fremden Namen und für fremde Rechnung sowie der Handel mit Einrichtungsgegenständen (z.B. Möbeln) aller Art.