Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung von Immobilien, insbesondere als Verwalterin im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern; das Einrichten von Appartements; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und auf fremde Rechnung; der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten oder bebauten Grundstücken sowie alle mit den vorgenannten Geschäftstätigkeiten im weiteren Zusammenhang stehenden Geschäfte.