Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und Kraftfahrzeugzubehör; die Ausführung von Kraftfahrzeugreparaturen und -instandsetzungen, der Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen und die Vermittlung von Kraftfahrzeugfinanzierungen und -versicherungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Zum Gegenstand gehört auch die Beteiligung, das Halten und der Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.