Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Food- und Non Food-Artikeln für Gastronomiebetriebe, die Übernahme von Logistikleistungen, der Betrieb und die Beratung von Gastronomiebetrieben sowie die Übernahme von Vertriebs- und Marketingaktivitäten, insbesondere für Lieferanten und Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie.