Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zusammen mit einem weiteren Prokuristen oder einem Geschäftsführer Grundstücke zu veräußern und zu belasten
Gegenstand
Die Planung, die Erschließung, die Verwaltung von Windkraftanlagen sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen, Kommanditgesellschaften zu übernehmen sowie solche zu erwerben und zu verwalten.
Insbesondere soll die Gesellschaft als Komplementärin die Geschäfte der Bürger-Windpark Lübke-Koog Süd GmbH & Co. KG führen.