Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bauleistungen aller Art im Bereich der regenerativen Energien sowie das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Unternehmen. Des weiteren ist Gegenstand des Unternehmens der Besitz und das Halten von Eigentum an unbebauten und bebauten Grundstücken einschließliche Hausgrundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten sowie die Verwaltung von Grund und Boden. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen.