Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Unternehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Geschäftsgegenstand zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.