Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verwaltung von Wohnungen bzw. Häusern an Feriengäste, die Verwaltung und Bewirtschaftung von fremden und eigenen Miet- u. Eigentumswohnungen und gewerblichen Objekten, der Ankauf von jeglichem Grundvermögen und Wohnungen sowie grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Verwaltung und Weiterveräußerung, jedoch keine Tätigkeiten gemäß Paragraph 34 c Gewerbeordnung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die dem Hauptzweck zu dienen geeignet sind; sie ist berechtigt, weitere, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen sowie deren Vertretung zu übernehmen.