Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes sowie der Im- und Export sowie der Vertrieb von bzw. der Handel mit Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren, insbesondere im Bereich der Gastronomie und die Gründung und der Betrieb von gastronomischen Betrieben aller Art sowie der Betrieb von damit in Verbindung stehender Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen für solche Unternehmen