Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Tankstellen und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge sowie der An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Pkws sowie alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die mit dem Kraftfahrzeug- und Tankbetrieb in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sie erwerben sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung übernehmen, sowie in- und ausländische Zweigniederlassungen errichten.