Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung, Planung, Projektierung, Herstellung und Handel sowie die Erschließung von Standorten und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen jeglicher Art, sowie Komponenten und Zubehör davon, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften sowie die Vornahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften sowie die Vornahme allen diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.