Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft errichtet und unterhält einen ambulanten Pflegedienst und die damit zusammenhängenden Einrichtungen im Bereich der Stadt Niebüll und des Amtes Bökingharde.