Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
der Handel und die Vermietung von Haus- und Gartenmöbeln, Einrichtungsgegenständen sowie Sport- und Freizeitartikeln, der An- und Verkauf von Datenverarbeitungs- und Kommunikationssystemen und deren Zubehör, der Betrieb von Gaststätten aller Art sowie alle anderen Geschäfte, die den Unternehmensgegenstand fördern. Die Gesellschaft darf Niederlassungen eröffnen und sich an anderen Unternehmen dieser Bereiche beteiligen oder diese vertreten oder übernehmen.