Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Soft- und Hardware, deren Vertrieb und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann ihr Tätigkeitsfeld bei Bedarf erweitern. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, insbesondere alle im Geschäftszweig des Unternehmens üblichen Tätigkeiten auszuüben, gleichartige Unternehmen zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.