Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und der Verkauf von Windenergieanlagen und Immobilien sowie die Vermittlung von damit im Zusammenhang stehenden Finanz-und Versicherungsleistungen in den Grenzen des § 34 c Abs.5 Nr.4 der Gewerbeordnung und die Ausübung von Wirtschaftsberatungsdienstleistungen für Kapital- und Personengesellschaften und Einzelfirmen, wozu auch Tätigkeiten im Bereich des Finanzdienstleistungssektors - ausgenommen genehmigungspflichtige Finanzdienstleistungen - und im Bereich des Rechnungswesens - ausgenommen steuerberatende Dienstleistungen - gehören.