Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung in anderen Unternehmen übernehmen und deren Geschäfte führen. Dies gilt insbesondere für Kommanditgesellschaften mit einem Unternehmensgegenstand im Bereich der Landmaschinentechnik und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung und Vertretung derartiger Unternehmen übernehmen.