Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung und Veranstaltung von Seereisen sowie der Vertrieb von Informationsmaterial und anderen mit Reisen zusammenhängenden Artikeln und alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnlichen Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.