Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Projektierung, Planung und Durchführung von Bau- und Bauträgermaßnahmen und der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Gewerken aller Art; sowie die Betreuung und Verwaltung von Windkraftanlagen und Biogasanlagen inklusive deren Vermögensanlage.