Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb elektronischer Geräte sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist daneben befugt, andere Geschäfte wahrzunehmen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Gesellschaften beteiligen.