Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betreiben einer Werkstatt für Kraftfahrzeugelektrik, der Handel mit Teilen der Kraftfahrzeugelektrik und die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.