Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Transport und die Lagerung von Sportbooten, der Handel mit Sportbooten und Zubehör, daneben der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Vermögensverwaltung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten wie z.B. nach § 1 Kreditwesengesetz oder § 34 c Gewerbeordnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie Dachdeckerarbeiten.