Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung und Geschäftsführung von Betrieben und insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften, die sich mit der Erzeugung und der Lieferung von elektrischer Energie (Strom) befassen.