Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung und Geschäftsführung von Betrieben und insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften, die sich mit der Erzeugung und der Lieferung von elektrischer Energie (Strom) befassen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen, solche Betriebe zu erwerben.