Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Schiffsmaklerei mit allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Hafenumschlag und Lagerung, Abwicklung der Helgoland- und Hallig-Fahrten, Versicherungen, Zolldeklaration, Tätigkeit als vereidigter Ladungskontrolleur, Betrieb einer Reederei. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen, solche Betriebe zu erwerben.