Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Die Gesellschaft kann die Vertretung abweichend regeln. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Durchführung von Erd- und Abbrucharbeiten, Fuhrleistungen, sowie der Betrieb von Kiesgruben. Die Gesellschaft kann den Gegenstand des Unternehmens erweitern und ändern. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und andere Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten und die Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft zu übernehmen.