Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Schulen für Pflegeberufe mit dem Angebot des schulischen Teils im Rahmen der Ausbildung von Pflegekräften, insbesondere für die Auszubildenden des Gesellschafters und zu dessen Gesellschafterkreis gehörenden Gesellschaften bzw. Institutionen und durch das Anbieten von Fort- und Weiterbildungen sowie anderen Berufsausbildungen. Der Zweck wird auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage innerhalb des Gesellschaftsvertrages dargestellt.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.