Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und Erhaltung eines ambulanten Pflegedienstes und die damit zusammenhängenden Einrichtungen im Bereich der Gemeinde St. Peter-Ording und des Amtes Eiderstedt sowie stationäre Einrichtungen und betreuten Wohnformen und die damit zusammenhängenden Einrichtungen in Nordfriesland.