Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Waren jeglicher Art, sofern diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen, insbesondere der Im- und Export derartiger Waren, An- und Verkauf von Immobilien, Verwaltung, Beteiligung und Dienstleistung, sofern kein erlaubnispflichtiges Gewerbe vorliegt.