Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundbesitz jeder Art und die Durchführung von An- und Umbauten, Sanierungsarbeiten, Erd- und Gartenbau durch Beauftragung von Fremdunternehmen mit Ausnahme erlaubnispflichter Tätigkeiten, insbesondere mit Ausnahme von Geschäften gemäß § 34 c GewO.