Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie das Halten weiterer Wertpapiere. Die Gesellschaft übt keine Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß § 1 (1) und (1a) Kreditwesengesetz aus.