Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen zur Erzeugung und Verkauf von Strom sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung von Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Gegenstand. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Errichtung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann den Gegenstand des Unternehmens jederzeit ändern und erweitern.